Kosten & Honorarabrechnung in meiner Naturheilpraxis in Potsdam

Transparenz ist mir in meiner Praxis in Potsdam sehr wichtig. Die Vergütung für Ihre Therapiestunden und Anwendungen orientiert sich an der investierten Zeit sowie an den Richtlinien des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker.

Wie berechnen sich die Kosten?

Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt auf Basis des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), herausgegeben von den Heilpraktikerverbänden im Jahr 1985 (mit der Neuauflage in Euro vom 01.01.2002).

  • Stundensatz: Das Honorar berechnet sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand und beträgt 100,00 EUR pro volle Stunde.
  • Anteilige Abrechnung: Der therapeutische Zeitaufwand liegt je nach Art des Termins und der angewandten Methode zwischen 30 und 120 Minuten. Angebrochene Stunden werden fair und anteilig abgerechnet. Für jede angefangene Viertelstunde (15 Minuten) berechne ich 25,00 EUR.


Erstattung durch Krankenkassen & Versicherungen

  • Private Krankenversicherungen & Beihilfe: Wenn Sie privat versichert sind, Anspruch auf Beihilfe haben oder eine private Heilpraktiker-Zusatzversicherung besitzen, werden die Kosten je nach Ihrem individuell gewählten Tarif oft ganz oder teilweise erstattet. Die Rechnungsstellung erfolgt detailliert nach den Ziffern der GebüH.
  • Gesetzliche Krankenkassen: Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Leistungen von Heilpraktikern im Regelfall leider nicht übernehmen.
  • Tipp: Klären Sie eine mögliche Kostenübernahme am besten vorab direkt mit Ihrer Versicherung.



Wichtiger Hinweis zu Terminabsagen (Ausfallhonorar)

Da ich eine reine Terminpraxis in Potsdam führe, reserviere ich die vereinbarte Zeit exklusiv für Sie und Ihr gesundheitliches Anliegen.

  • Absagefrist: Sollten Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail abzusagen.

Ausfallregelung: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei verspäteten Absagen oder unentschuldigtem Nichterscheinen ein Ausfallhonorar geltend gemacht wird. Dieses entspricht der Höhe des Betrages, der für das für Sie reservierte Zeitfenster angefallen wäre.